1. Einsichtnahme in den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Für das Haushaltsjahr 2022 ist die Aufstellung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung vorgesehen. Die Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet ausschließlich die Senkung der von den Ortsgemeinden zu zahlenden Verbandsgemeindeumlage. Die Vorberatung dazu erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 08.11.2022.
Die Einwohner/innen der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen bei der der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) oder elektronisch an rathaus@hamm-sieg.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Zimmer 24, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat aus.
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr