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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 47/2022
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Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft informiert über die Hintergründe und Kosten

Was passiert, wenn eine Kommune NICHT JETZT auf Kosten der Unternehmen GlasfaserPlus, Deutsche Telekom, Deutsche Glasfaser oder einem sonstigen Telekommunikationsunternehmen (TKU) ausgebaut wird?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei verschiedene Möglichkeiten, als Kommune ein Glasfasernetz zu erhalten:

I. Der privatwirtschaftliche Ausbau: Das heißt, ein TKU errichtet mit eigenen finanziellen Mitteln das Netz. Teilweise benötigen die TKUs für diese Art des Ausbaus eine gewisse Anzahl von Verträgen (Vorvermarktungsquote, die häufig zwischen 30 % und 40 % liegt). Hier werden keine Steuergelder verwendet. Im Kreis Altenkirchen haben einige Kommunen aktuell die Möglichkeit, über diese Ausbauart ein Glasfasernetz zu erhalten. Diese sind unter www.glasfaser-ak.de abrufbar. Hinweis: Die TKUs entscheiden eigenständig darüber, welche Kommunen sie ausbauen. Die Kommunalpolitik hat hier keinerlei Einflussmöglichkeiten.)

II. Der geförderte Ausbau: Wird eine Kommune nicht privatwirtschaftlich ausgebaut, spricht man von einem geförderten Ausbau. Das hört sich zunächst positiv an, bedeutet aber, dass der Ausbau über Steuergelder finanziert wird. Der Bund fördert mit 50 %, das Land mit 40 %. Die Heimatgemeinde muss 10 % der Kosten tragen. Dieser Eigenanteil von 10 % wird in vielen Kommunen voraussichtlich durch die Erhöhung der Gemeindesteuersätze (Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer) erfolgen müssen, da die angespannten Haushaltslagen der Kommunen kaum andere Optionen offenlassen.

Mit welchen Kosten ist beim geförderten Ausbau zu rechnen?

Man geht aktuell von durchschnittlich ca. 10.000 € pro Anschluss aus. In der Folge hat die Gemeinde pro Anschluss 1000 € (10 % von 10.000 €) aus dem Gemeindehaushalt zu finanzieren und diese wiederum muss sich die Kommune über die oben genannten Gemeindesteuern von Bürgern und Unternehmen zurückholen.

Daraus ergibt sich -vereinfacht dargestellt-, dass die Bürger und Unternehmen des Ortes für den geförderten Glasfaseranschluss einen indirekten Kostenanteil von 1000 € pro Anschrift selbst tragen müssen.

Beispiel einer Mustergemeinde: Eine Kommune mit 2400 Einwohnern verfügt über 1000 Anschriften Die Gesamtkosten belaufen sich auf 10 Millionen Euro (ergibt sich aus 1000 Anschriften zu je 10.000 Euro). Davon trägt der Bund 5 Millionen, das Land 4 Millionen Euro. Die Mustergemeinde muss bzw. deren Bürger und Unternehmer müssen also 1 Million Euro übernehmen.