Titel Logo
Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 47/2022
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zum Eigentumswechsel

Beim Kauf, Verkauf bzw. Übereignung von Grundbesitz ist folgendes zu beachten:

Der Grundsteuermessbescheid (Zurechnungsfortschreibung) des Finanzamtes ist Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes auf den neuen Eigentümer erfolgt nach § 10 Grundsteuergesetz (GrStG) zum 01.01. des auf die Umschreibung im Grundbuch folgenden Jahres. Daraus ergibt sich, dass keine Änderung des Grundsteuerbescheides im laufenden Jahr erfolgt.

Die Erstellung des neuen Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheides durch das Finanzamt Altenkirchen erfolgt jedoch nicht immer im laufenden Jahr. Daher ist es zweckmäßig, den Eigentumswechsel vorab der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) mitzuteilen, damit die Änderung im Folgejahr berücksichtigt werden kann.

Die anteilige Grundsteuer für das laufende Jahr ist zwischen den Vertragspartnern privatrechtlich auszugleichen.

Nähere Auskunft erteilt: Verbandsgemeindeverwaltung Hamm/Sieg, Frau Wirths, Tel. 02682 9522-64.