In der Gemarkung Pracht, Flur 37 und 38, wird für die Anlieger der Grubenstraße ein Grenztermin durchgeführt, in dem die Flurstücksgrenzen nach § 17 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) bestimmt und abgemarkt sollen.
Start: Kreuzung Grubenstraße-L267 (Altenkirchener Straße)
Treffpunkt: vor dem jeweiligen Grundstück.
Als Eigentümerin, Eigentümer oder Erbbauberechtigter wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen erhebliche Tatsachen zu äußern (Anhörung). Das Ergebnis der Grenzbestimmung und Abmarkung wird Ihnen anschließend bekannt gegeben.
Bitte bringen Sie zum Grenztermin Ausweispapiere (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit. Sie können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne Ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt werden können. Sollten Sie am Grenztermin nicht teilnehmen können, wird das Ergebnis nachträglich schriftlich oder öffentlich bekannt gegeben
Die Ihnen entstehenden Kosten für die Anwesenheit bei der Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen Mo.-Fr. von 7.30 – 16.15 Uhr und Do. bis 18.00 Uhr unter den u.a. Kontaktdaten zur Verfügung.
Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Andreas Wassermann | Marktstraße 27 | 57610 Altenkirchen
Tel. 02681/3179, Fax 02681/2023 | info@vermessung-wassermann.de | Öffentliche Vermessungsstelle