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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 48/2023
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Fürthen für das Haushaltsjahr 2023

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Fürthen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde Kreisverwaltung Altenkirchen, Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 08.11.2023 angezeigt worden. Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergehen seitens der Aufsichtsbehörde gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den 2. Nachtragshaushaltsplan 2023 folgende Entscheidungen:

1.

Gegen die Festsetzungen in der 2. Nachtragshaushaltssatzung und die Ansätze im 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.

2.

Der unter § 2 der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 neu festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 156.300 € wird genehmigt.

3.

Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 1, 102 GemO wird die unter § 3 der 2. Nachtragshaushaltssatzung aufgeführte Summe der Verpflichtungsermächtigungen 2023 in Höhe von 6.000 €, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, genehmigt.

Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 04.12.2023 bis Dienstag, 12.12.2023 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:

8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Fürthen, den 22.11.2023
Ortsgemeinde Fürthen
Michael Rzytki, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Fürthen für das Jahr 2023 vom 07.11.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

Für das Haushaltsjahr 2023

gegenüber

verändert

nunmehr

bisher

um

festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

1.434.078 €

0 €

1.434.078 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.392.102 €

0 €

1.392.102 €

der Jahresüberschuss

41.976 €

0 €

41.976 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

88.520

0 €

88.520 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

93.000 €

-3.300 €

89.700 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

91.000 €

+155.000 €

246.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.000 €

-158.300 €

-156.300 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-90.520 €

158.300 €

67.780 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

Zinslose Kredite auf

von bisher

0 €

auf

0 €

Verzinste Kredite auf

von bisher

0 €

auf

156.300 €

Zusammen auf

von bisher

0

auf

156.300 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

für das Haushaltsjahr 2023

von bisher

0 €

auf

6.000 €

Die übrigen Paragraphen der Haushaltssatzung sind unverändert.

Fürthen, den 22.11.2023
Michael Rzytki
(Ortbürgermeister)