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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 48/2024
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden

Annahme von gefährlichen Abfällen am Betriebs- und Wertstoffhof in Nauroth

Zu den gefährlichen Abfällen gehören unter anderem asbesthaltige Baustoffe, Dämmmaterialien (KMF) und Nachtspeicherheizungen.

Für diese Abfälle gelten besondere gesetzliche Vorschriften, welche bei der Anlieferung, dem Umgang und der Entsorgungsdokumentation beachtet werden müssen.

Folgende Punkte sind dabei unbedingt einzuhalten:

  • Die Abfälle müssen zunächst gemäß den Vorgaben (z. B. in BigBags), verpackt sein.

  • Anschließend muss die Anlieferung in Nauroth vorab per Annahmeerklärung schriftlich angemeldet werden.

  • Nach schriftlicher Anlieferungsterminbestätigung durch den AWB, kann die Anlieferung mit offenen Anhängern oder Pritschen erfolgen.

  • Zur Dokumentation (gemäß NachwV) wird ein sog. Übernahmeschein ausgestellt.

Um die Abwicklung für die Bürger so einfach wie möglich zu gestalten, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb „Merkblätter“ und „Annahmeerklärungen“ mit weiteren Informationen zu den einzelnen Abfallarten erstellt. Diese finden Sie auf unserer Homepage (www.awb-ak.de) unter „Abfallberatung“ bzw. „Service“.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte unbedingt an die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes. Unter abfallberatung@awb-kreis-ak.de oder der Telefonnummer 02681 81-3070 werden Sie stets umfassend und kompetent beraten.