Nur zehn Minuten falsch parken, um schnell seine Besorgungen zu erledigen, nur für eine halbe Stunde vom zeitlich begrenzten Parkplatz zum alten Bekannten reinspringen, der einen in ein längeres Gespräch verwickelt, und schon ist es passiert: Jeder ärgert sich, wenn man bei der Rückkehr ans eigene Auto einen Zettel unter der Windschutzscheibe entdeckt.
In der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderats hat es Bürgermeister Dietmar Henrich bereits angesprochen: Für Unmut haben die Kontrollen von Ordnungswidrigkeiten in Hamm (Sieg) bereits gesorgt. Diese konnten mangels Personal in den vergangenen Jahren gerade im Bereich des ruhenden Verkehrs nicht regelmäßig durchgeführt werden. Inzwischen wurde aber ein neuer Vollzugsbeamte - Jan Baucke - eingestellt, der seit Kurzem seinen Dienst angetreten hat.
Im Umgang mit Bußgeldempfänger:innen, wünscht sich Baucke vor allem Einsichtsfähigkeit: „Also das eigenständige Erkennen und Verstehen, das ein Regelverstoß begangen wurde. Auch ich habe in meinem Leben schon das ein oder andere „Knöllchen“ kassiert. Dann muss man auch mal lernen damit zurecht zu kommen, seinen Stolz zu überwinden“, sagt er.
Zur Angemessenheit der unbeliebten Knöllchen
Park- und Halteverbote können nicht willkürlich eingerichtet werden, sondern müssen den Vorgaben durch die Straßenverkehrsordnung entsprechen. Soll heißen: Die Verbote und auch die zeitliche Begrenzung von Parkplätzen sind begründet.
Gerne wird dem Ordnungsamt beim Verteilen von Strafzetteln Schikane vorgeworfen. Kaum jemand macht sich bewusst, dass die vermeintlichen Lappalien tatsächlich schnell zu einer Belastung oder Gefährdung führen können – auch im dörflichen Kontext. Die höhere Kontrollfrequenz in Hamm (Sieg) soll deshalb auch zukünftig beibehalten werden.
„Sinn dieser Kontrollen ist die Überprüfung der Einhaltung der Verkehrsregeln im Bereich des ruhenden Verkehrs“, erklärt Jan Baucke dazu. „Regeln und Gesetzte ordnen das Zusammenleben in einer Gemeinschaft, in diesem Fall das der Verkehrsteilnehmer. Nur so kann Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden und Chaos vermieden werden. Natürlich funktioniert das nur, wenn sich jeder an die Regeln und Vorschriften hält.“
Ein gutes Beispiel für einen Regelverstoß mit sicherheitsgefährdenden Folgen ist das Parken auf dem Bürgersteig an nicht ausgewiesenen Stellen. Damit werden Passanten mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl behindert. Sie sind möglicherweise gezwungen (ohne abgesenkten Bordstein!) auf die Fahrbahn auszuweichen, um die vom Autofahrer verursachte Engstelle zu passieren. Eine echte Gefährdung für Kinder, Fußgänger und Gehbehinderte, welche im Falle von Nachahmern des Falschparkers zudem noch eine längere Strecke hinter sich bringen müssen, bevor sie den Bürgersteig wieder betreten können. Dass sich Passanten darüber häufig beschweren, ist Autofahrer:innen mitunter gar nicht bewusst oder kaum bekannt.
Knöllchen sind teuer geworden!
Wenig Bewusstsein oder geringer Respekt für solche Gefährdungen können notorische Zuwiderhandlungen zu Folge zu haben. Jeder, der bereits mit seinen Neujahrsvorsätzen zu kämpfen oder schon mal versucht hat, eine schlechte Angewohnheit loszuwerden, weiß, wie schwer es ist, das eigene Verhalten zu ändern. Manchmal können da neben Sensibilisierung eben auch negative Konsequenzen ein Ansporn sein.
Der Bußgeldkatalog für 2023/2024 sieht vor, dass für verbotswidriges Halten auf Geh- und Fußwegen sowie auf Fahrradstraßen inzwischen mindestens 50 Euro veranschlagt wird. Führt das Halten darüber hinaus zu einer Gefährdung oder sogar zu einer Sachbeschädigung, so kann dies mit bis zu 90 Euro geahndet werden. Ähnlich teuer sieht es für das Parken in Verbotszonen aus. Die zulässige Parkdauer zu überschreiten oder keine Parkscheibe auszulegen kostet mindestens 20 Euro.
Es lohnt sich also nicht, in Sachen Halten, Parken und Autofahren allgemein Bequemlichkeit oder Zeitdruck den Vorrang zu geben. Zwar profitiert die Gemeinde von den gesammelten Bußgeldern, aber anstatt das eigene Geld dafür „auszugeben“ und die Gefährdung von Mitmenschen in Kauf zu nehmen, sollte man trotzdem einfach besser ein oder zwei Minuten mehr Zeit und Umsicht investieren, um sich einen ausgewiesenen oder zulässigen Parkplatz zu suchen.