gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l, S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 34 „Freiflächen PV Hamm“ der Ortsgemeinde Hamm (Sieg).
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) beschloss in seiner Sitzung am 16.01.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Freiflächen PV Hamm“.
Planerisches Ziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien dienen. Es soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan mit blau schraffierten Flächen, welche mit einer schwarz unterbrochenen Umrandung dargestellt sind.