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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 5/2025
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Hamm/Sieg

gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l, S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 34 „Freiflächen PV Hamm“ der Ortsgemeinde Hamm (Sieg).

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) beschloss in seiner Sitzung am 16.01.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Freiflächen PV Hamm“.

Planerisches Ziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien dienen. Es soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan mit blau schraffierten Flächen, welche mit einer schwarz unterbrochenen Umrandung dargestellt sind.

Hamm (Sieg), den 31.01.2025
Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
Thomas Christmann
-Ortsbürgermeister-