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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 5/2025
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Hamm/Sieg

6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) vom 16. Januar 2025

Der Ortsgemeinderat Hamm (Sieg) hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeverordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 11 (Aufwandsentschädigung der Beigeordneten) Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung.

Die einem ehrenamtlichen Beigeordneten in seiner Eigenschaft als Mitglied der kommunalen Vertretungskörperschaft gewährte Aufwandsentschädigung ist auf die Entschädigung nach Satz 1 anzurechnen.

§ 2

Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Hamm Sieg), 16.01.2025
Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
Thomas Christmann
-Ortsbürgermeister-

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Hamm Sieg), den 16.01.2025
Thomas Christmann
-Ortsbürgermeister-