Der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) stehen zahlreiche Modernisierungen in Aussicht: Im Rahmen des Landesförderprogramms „regional.zukunft.nachhaltig“ (kurz: RZN) wurden ihr rund 2,1 Millionen Euro bewilligt. Zum Start des Programms im vergangenen Jahr wurde die Verbandsgemeinde aufgenommen und hatte sich mit einer Vielzahl von Maßnahmen beworben. Nun wurde der umfangreiche Antrag genehmigt.
Mit dem Förderbudget sollen rund hundert Maßnahmen in den kommenden drei Jahren realisiert werden, die sich an einem Maßnahmenkatalog des Fördermittelgebers (eine Auflistung förderfähiger Maßnahmen) orientieren.
Außerdem entschied die Verbandsgemeinde im Vorfeld, die Hälfte des Förderbudgets ihren zwölf Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen und den Antrag in Kooperation mit ihnen zu gestalten. Auf diese Weise können auch individuelle Wünsche und lokale Ideen aus den Ortsgemeinden berücksichtigt werden.
Die Projekte umfassen etwa:
Die Umsetzung dieses Sammelsuriums an Maßnahmen in der Kürze der vorgegebenen Zeit ist ambitioniert, aber machbar, so die Einschätzung der Verbandsgemeindeverwaltung.
„Ich freue mich und bin sehr dankbar dafür, dass auch die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) von dem Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz profitiert“, erklärt Bürgermeister Dietmar Henrich. „Wir können mit dieser finanziellen Unterstützung wichtige Maßnahmen in den Kommunen umsetzen und das Umfeld dort verbessern“.
Sobald die Maßnahmen in die Umsetzung gehen, werden seitens der Verwaltung weitere Updates zum Fortschreiten der Projekte folgen, unter anderem auf ihrer Website unter: https://www.hamm-sieg.de/de/leben-wohnen/bauen-umwelt/
…einfach informiert: Was ist das RZN-Programm?
https://zukunftsprogramm.rlp.de/
Das ressortübergreifende Regionale Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz „regional.zukunft.nachhaltig“ wurde Ende 2024 auf den Weg gebracht und stellt insgesamt 200 Millionen Euro für gezielte Investitionen in Kommunen bereit. Die vorgegebene Positivliste bzw. der Maßnahmenkatalog) katalogisiert mögliche, spezifische Maßnahmen in drei Kapiteln:
Kapitel I: „Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort“
Kapitel II: „Klimaschutz-, Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen“
Kapitel III: „Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen“
Im Rahmen der Antragstellung mussten alle drei Kapitel berücksichtigt werden. Antragsberechtigt für das Programm waren 62 Verbandsgemeinden, eine verbandsfreie Gemeinde und eine kreisfreie Stadt. Auch die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) wurde in das Förderprogramm aufgenommen.
Nach ihrer Bewilligung müssen die Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wurde, innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden.