Deutsche Glasfaser ermöglicht Vertragsabschlüsse bis 31. Dezember
Ursprünglich sollte am 3. Dezember die Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser in 50 Orten im Landkreis Altenkirchen enden. Die Deutsche Glasfaser hat sich jedoch dazu entschieden, die Frist für alle potentiellen Ausbaugebiete auf den 31. Dezember zu verlängern. Damit möchte man insbesondere den Bürgern in den Ortsgemeinden mit weniger als 33 Prozent die Möglichkeit offenhalten, einen kostenlosen Glasfaseranschluss zu erhalten.
Aktuell (Stand: 09. Dezember 2022) haben 31 der 50 Kommunen im Landkreis Altenkirchen die von der Deutschen Glasfaser festgelegte Quote von 33 Prozent erreicht.
Die Situation in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) stellt sich leider nicht besonders gut dar, denn bislang haben erst vier der neun infrage kommenden Ortsgemeinden die erforderliche Quote erreicht.
Was ist die Folge, wenn der Ausbau durch die DG nicht klappt?
Wo die Vertragsquoten von 33 Prozent nicht erreicht werden, können die Gemeinden eventuell noch durch das Graue-Flecken-Programm erschlossen werden. Das bedeutet erhebliche Kosten für die Ortsgemeinden, die dies nur durch deutliche Steuererhöhungen (für alle Einwohner) finanzieren können. Da die Zuschusstöpfe gedeckelt sind, ist außerdem überhaupt nicht klar, dass eine Finanzierung aus dem Graue-Flecken-Programm möglich ist.
Die Alternative ist, dass die Gemeinde ohne Glasfasernetz bleibt. Das bedeutet aber, dass der Ort von der digitalen Zukunft abgeschnitten wird. Die Entwicklung der Internetgeschwindigkeiten lässt vermuten, dass sich schon bald eine ähnliche Situation wie vor ein paar Jahren ergeben wird, als die einen schon DSL hatten und die anderen mit ISDN durchs World Wide Web schleichen mussten.
Ohne Breitband ließ sich damals kein Bauplatz verkaufen, junge Leute und Unternehmen erwogen den Wegzug. „Glasfaser brauch‘ ich nicht“, ist daher für den Moment vielleicht richtig, in ein paar Jahren aber nicht mehr wahr.
Sehr gewagt ist auch die Annahme, dass schon irgendjemand anders kommen wird, um die Ortsgemeinde zu erschließen. Das mag bei größeren Ortschaften an Hauptverkehrsachsen der Fall sein, bei kleineren, eher abseits gelegenen Dörfern eher nicht.
Interessierte Bürger können sich über die Produkte der Deutschen Glasfaser auf deren Homepage www.deutsche-glasfaser.de informieren. Auch Termine lassen sich dort vereinbaren.
Darüber hinaus teilte die Deutsche Glasfaser mit, dass vereinzelt auch noch Vertriebsteams „an der Haustür“ informieren, hier jedoch aufgrund der hohen Anzahl von Haushalten nicht mehr jeder Haushalt mit einer persönlichen Beratung rechnen kann.
Welche Folgen hätte ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der DG für Bürger, die keinen Vertrag abschließen?
Diese häufig gestellte Frage kann wie folgt beantwortet werden. Zunächst einmal hat es keinerlei negative finanzielle Auswirkungen, wenn sich ein Bürger gegen einen Vertragsabschluss entschieden hat. Der Unterschied, ob sich jetzt oder eventuell später ein Bürger entscheidet, besteht darin, dass jetzt keine Hausanschlusskosten anfallen. Erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt ein Vertragsabschluss, muss sich der Bürger an den Hausanschlusskosten finanziell beteiligen (aktuell ca. 800 €).