Haben Sie innerhalb des Jahres 2023 ein Haus oder unbebautes Grundstück verkauft oder erworben? Bitte denken Sie daran, uns den Eigentumswechsel mitzuteilen.
Gemäß unseren Satzungen haben die bisherigen Eigentümer - innerhalb von zwei Wochen nach dem Wechsel des Eigentums - uns diese Änderung schriftlich mitzuteilen. Dazu sind auch die neuen Eigentümer verpflichtet.
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage (unter Verwaltung & Politik - VG-Werke - Service - Formulare, Anträge).
Bitte denken Sie auch daran, uns Adressänderungen mitzuteilen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Giesbrecht (02682 / 9522-71; annalena.giesbrecht@hamm-sieg.de).