Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 50/2025
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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VI. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Roth vom 04.12.2025
Der Ortsgemeinderat von Roth hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 1 S.2, 6 Abs. 4 S.1, 8 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
§ 18 Gestaltungsvorschriften der Urnenreihengrabstätten wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Diese VI. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Roth, den 04.12.2025
Ortsgemeinde Roth
Thomas Holzer, Ortsbürgermeister