Der Ortsgemeinderat Breitscheidt beschloss die Feststellung der Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Breitscheidt für die Haushaltsjahre 2018 – 2022 und erteilte damit dem Ortsbürgermeister, dem ehemaligen Ortsbürgermeister sowie den sie vertretenden Beigeordneten und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Entlastung.
Weiterhin wurde der Steuerhebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025 auf Empfehlung der Verwaltung von bisher 465 v. H. auf den aufkommensneutralen Hebesatz von 520 v. H. festgesetzt. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Auch der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung wurde zugestimmt.
Der nichtöffentliche Teil der Ortsgemeinderatssitzung entfiel, da kein Bedarf bestand.