Plakat des Bundesverbandes für Pyrotechnik und Kunstfeuer
Zum Jahreswechsel gehören funkelnde Lichter am Himmel und Böller am Boden für viele Menschen einfach dazu. Doch so schön Feuerwerk auch sein kann - es bringt Risiken und Belastungen mit sich, die wir gemeinsam verringern können. Ein achtsamer Umgang schützt nicht nur uns selbst, sondern auch unsere Umwelt und alle Lebewesen, die mit uns in unserer Nachbarschaft leben.
Feuerwerkskörper sind Sprengstoffe und können, bei falscher Handhabung oder minderwertiger Qualität, schwere Verletzungen verursachen. Jedes Jahr kommt es zu Verbrennungen, Augenverletzungen oder Hörschäden - oft, weil Sicherheitsabstände unterschätzt oder Schutzmaßnahmen vernachlässigt werden. Nicht zuletzt besteht Feuergefahr, wenn Raketen unkontrolliert starten oder in Nähe von Gebäuden gezündet werden. Dadurch ist auch die Belastung für (ehrenamtliche) Hilfs- und Sicherheitskräfte, z.B. bei Feuerwehr und Rettungsdienst in der Silvesternacht besonders hoch. Letztes Jahr kam es im Westerwald in Folge der Silvesternacht außerdem zu einem länger anhaltenden Stromausfall.
Für Tiere bedeutet Silvester häufig eine große Stressbelastung. Manche (Haus)Tierbesitzer flüchten mit ihren vierbeinigen Familienmitgliedern regelrecht vor Böllern und Knallerei. Hunde, Katzen und Pferde reagieren empfindlich auf den plötzlichen Lärm, während Wildtiere in Panik geraten und fliehen - oft mit riskanten Folgen für sie selbst oder den Straßenverkehr. Je weniger einzelne Feuerwerksquellen es gibt, desto besser lassen sich Stresssituationen für Tiere - und ihre Halterinnen und Halter! - minimieren.
Feuerwerk hinterlässt Rückstände aus Feinstaub, Plastik und Papier. Am Neujahrsmorgen bleibt vielerorts ein erheblicher Müllberg auf Straßen, Wiesen und Gehwegen zurück. Gerade Feinstaub kann gesundheitlich belastend sein und verschlechtert kurzfristig die Luftqualität spürbar.
In Rheinland-Pfalz gilt wie bundesweit:
Das Abbrennen von klassischem Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar für Erwachsene ab 18 Jahre erlaubt (Die Kategorien F3 und F4 dürfen nur Personen kaufen, besitzen und verwenden, wenn sie eine behördliche Erlaubnis dazu haben). Feuerwerk ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten, da hier ein erhöhtes Brandrisiko besteht.
Bitte zünden Sie nur zugelassene, geprüfte Feuerwerkskörper und beachten Sie stets die Sicherheits- und Abstandsregeln. Die Polizei-Beratung empfiehlt in diesem Zusammenhang, Feuerwerkskörper nur im regulären Einzelhandel und Fachgeschäften oder höchstens über geprüfte Onlineshops aus dem Inland zu kaufen.
Warum nicht den Jahreswechsel nutzen, um als Nachbarschaft zusammenzurücken? Ein gemeinsames, einmaliges Feuerwerk an einem passenden Ort kann für alle Beteiligten ein schöner, und rücksichtsvollerer Weg sein. Weniger Lärmquellen, geringere Belastung für Tiere, weniger Kosten für den Einzelnen, weniger Müll… - dafür ein Moment, der verbindet.
Feuerwerk kann Freude bereiten - aber nur, wenn wir verantwortungsvoll handeln. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen, Tiere und die Umwelt. Durch bewusste Entscheidungen tragen wir alle zu einem friedlichen, gesunden und respektvollen Jahreswechsel bei.
Weitere Infos und Artikel zum Thema gibt es online:
https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/225-IB-Silvesterfeuerwerk-DE.pdf
https://www1.wdr.de/kugelzwei/gamechanger/Silvester-ohne-Feuerwerk-100.html
https://www.swr.de/home/alternativen-zum-feuerwerk-100.html