Gebietsabgrenzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem langen Stück“ der Ortsgemeinde Breitscheidt.
Bekanntmachung gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 i.V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), über den Beschluss zur 1. Förmlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem langen Stück“ der Ortsgemeinde Breitscheidt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheidt fasste in seiner Sitzung am 28.09.2022 den Beschluss zur 1. Förmlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Teilgebiet „Auf dem langen Stück“ im Regelverfahren. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Gebietsabgrenzung, auf die sich das Änderungsverfahren bezieht, ist auf dem abgedruckten Übersichtsplan durch eine schwarz-unterbrochene Umrandung dargestellt.
Planerisches Ziel ist es, die baurechtliche Voraussetzung für den dringend erforderlichen Anbau eines Bürgerhauses an das bestehende Sportheim zu schaffen. Ferner soll eine Anpassung der Planung an die tatsächliche Lage des Tennisplatzes sowie der hieraus resultierenden Anpassung der Gebietsabgrenzung erfolgen.
Die Öffentlichkeit hat nach § 3 Abs.1 BauGB die Möglichkeit, sich an der Bauleitplanung zu beteiligen. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Planentwurf, bestehend aus Planurkunde, textliche Festsetzungen und als Anlage die Begründung, erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB als Parallelbeteiligung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 27. Februar 2023 bis einschließlich 30. März 2023.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Zimmer 44 (Dachgeschoss), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten sind:
montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Eventuelle Stellungnahmen können bis spätestens 30. März 2023 schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail an rathaus@hamm-sieg.de gerichtet werden.
Einsichtnahme im Internet: Die bislang vorliegenden Planunterlagen sind während der Auslegungsdauer in das Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eingestellt und können unter der Adresse www.hamm-sieg.de/de/aktuell/bauleitplanung/ eingesehen werden.
Während der oben genannten Auslegungsfrist wird gleichzeitig die vorgezogene Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.