Das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) sieht zur Feststellung der Beeinträchtigung berechtigter Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden regelmäßig eine Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel vor (früher waldbauliches Gutachten, Verbissgutachten).
Diese Stellungnahmen hat die untere Forstbehörde (Forstamt) regelmäßig in einem vorgegebenen Turnus (je nach Reviersituation 3, 4, oder 5 Jahre) zu fertigen und der unteren Jagdbehörde vorzulegen, welche dann ggf. Anpassungen zur Abschusshöhe vornehmen kann.
Die Außenaufnahmen in den Jagdrevieren zur Ermittlung des Winterverbisses finden durch Mitarbeiter des Forstamtes in den Monaten März und April statt. Die Ergebnisse sind Grundlage für die Erstellung der Gutachten, welche der Jagdbehörde im Anschluss zur weiteren Verwendung vorgelegt werden. Waldbesitzende, Verpächter/innen, Pächter/innen und ggf. weitere Betroffene erhalten ebenfalls eine Ausfertigung.
Das Forstamt bietet unter Beteiligung der Kreisverwaltung zwei jeweils inhaltsgleiche Informationsveranstaltungen zur Forstbehördlichen Stellungnahme für Waldbesitzende, Verpächer/innen, Pächter/innen, Jäger/innen sowie am Thema Interessierte an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Dauer ca. zwei Stunden.
Dargestellt werden u.a. die Methoden bei den Außenaufnahmen sowie die Ableitung möglicher Beeinträchtigungen der Forstwirtschaft. Fragen zu einzelnen Gutachten aus 2022 können dabei nicht behandelt werden.
Die Informationsveranstaltungen finden statt am
• Dienstag, 21. März, 18 Uhr, im Bürgerhaus Daaden sowie am
• Donnerstag, 23. März, 18 Uhr, im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Altenkirchen.