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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 8/2025
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden

Benutzte Windeln gehören in die Restabfalltonne und nicht in die Landschaft

Wer sein Baby mit Wegwerfwindeln wickelt, verbraucht durchschnittlich fünftausend Windeln, bis das Kind trocken ist. Das entspricht einem Müllberg von etwa einer Tonne Abfall. Da die Lebenserwartung der Menschheit angestiegen ist, nehmen auch die Abfallmengen an Erwachsenenwindeln stetig zu. Wegwerfwindeln sind somit in Summe für ungefähr 7% des Restmülls in Deutschland verantwortlich. Würden die Windeln nicht verbrannt, bräuchten sie etwa 500 Jahre, bis sie vollständig verrotten. Die einzige wirkliche Alternative dazu stellt der Erwerb und die Nutzung von Stoffwindeln dar.

Im Einzugsbereich der Verbandsgemeinde Hamm treten seit einigen Monaten größere Mengen an Windeln als sogenannte „Wilde Müllablagerungen“ auf. Dies ist sehr besorgniserregend.

Als „wilder Müll“ werden Abfälle bezeichnet, die achtlos oder auch vorsätzlich in Wald- und Erholungsgebieten, auf öffentlichen Flächen oder im Stadtgebiet außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Der wilde Müll beeinträchtigt nicht nur das Landschaftsbild und die Aufenthaltsqualität, er kann zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser oder der Luft führen und birgt Infektions- und Verletzungsgefahren für Mensch und Tier.

Es entsteht ein ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgerinnen und Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen werden muss.

Diese illegale Beseitigung von Abfällen stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit Bußgeldern oder bei umweltgefährdenden Ablagerungen als Straftat geahndet. Verbandsgemeinde und Landkreis bringen alle publik gewordenen Fälle zur Anzeige.

In schweren Fällen, wenn eine große Umweltbelastung vorliegt, wird die illegale Müllentsorgung sogar als Straftat eingestuft und mit hohen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet.

Daher der Appell seitens Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen an die Verursacher dieser wilden Müllablagerungen: Entsorgen Sie Ihren Abfall auf legalem Wege über die vielfältigen Angebote (Restabfalltonne, Restabfallsack, Wertstoffhof, öffentliche Papierkörbe etc.). Früher oder später werden Sie ansonsten erwischt und bestraft.