„Wenn Freiheit und Demokratie auch keine äquivalenten Begriffe sind, so sind sie doch komplementär: Ohne Freiheit ist die Demokratie Despotie, ohne Demokratie ist die Freiheit eine Chimäre*.“
Octavio Paz (Mexikanischer Schriftsteller und Diplomat)
*Chimäre: Trugbild, o.a. in der griechischen Mythologie ein dreiköpfiges, feuerspeiendes Fabelwesen.
Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Eine gute Gelegenheit, um einen kurzen Blick auf unser Wahlrecht zu werfen.
Wahlgrundsätze und -system
Die Grundsätze einer freien, allgemeinen, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahl sind im Artikel 38 unseres Grundgesetzes verankert. Sie sind die Grundpfeiler, die eine demokratische Abstimmung sichern. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach der Abstimmung sind in allen Wahlbezirken öffentlich, jede:r hat Zutritt und darf dem beiwohnen.
Bei der Wahl des deutschen Bundestages gibt es Erst- und Zweitstimme. Während die Erststimme eine Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl) ist, wird die Zweitstimme in einer Verhältniswahl für eine Partei abgegeben: Dem Stimmverhältnis entsprechend werden die Mandate im Bundestag verteilt.
Vor der Wahl
Im Vorfeld einer Wahl werden von den Parteien Wahlprogramme aufgestellt, in denen sie ihre Ziele formulieren. 2025 treten 29 Parteien zur Wahl an. Auf Grund des Informationsumfangs wird immer wieder auf Entscheidungshilfen zurückgegriffen – am populärsten davon ist wohl der Wahl-O-Mat, der 2021 nach bpb-Angaben mehr als 21 Millionen Mal genutzt wurde. Daneben gibt es jedoch z.B. auch den -neuen- Real-O-Mat, der nicht mit Wahlprogrammen, sondern mit den Abstimmungen im Bundestag aus der Vergangenheit arbeitet.
Die neue Zweitstimmendeckung
Auf die Kritik, dass der Bundestag durch sogenannte Überhangs- und Ausgleichsmandate immer größer geworden ist und so mehr Kosten für Steuerzahler:innen entstehen, antworteten zwei Reformen aus 2020 und 2023. Mit der Reform von 2023, die zum ersten Mal zur Anwendung kommt, wird das Verhältniswahlrecht noch einmal gestärkt: Denn zukünftig erhalten Kandidat:innen mit Direktmandat aus der Erststimme nur einen Sitz im Bundestag, wenn der Anteil Zweitstimmen entsprechend viele Plätze für die Partei bereitstellt. Das nennt man auch „Zweitstimmendeckung“; bei maximal 630 Abgeordneten.
Wichtiger Hinweis für die Bürger:innen der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg): Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl muss die Wahl des Bürgermeisters für die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) dieses Jahr einen eigenen Termin bekommen. Für die Bürgermeister-Wahl wurde der 15. Juni 2025 anberaumt. Bitte merken Sie sich als Bürger:in einer der zwölf Ortsgemeinden den Termin schon im Kalender vor.
Quellen und Weiterführendes:
Tagesschau Online (2025) | Informationen zur Bundestagswahl – Noch unentschlossen? Diese Online-Hilfen gibt es | https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/wahl-o-mat-alternativen-100.html
Deutschlandfunk Online (2024) | Wahlrechtsreformen – So soll der Bundestag verkleinert werden | https://www.deutschlandfunk.de/wahlrechtsreform-wie-der-bundestag-verkleinert-werden-soll-100.html
Bundeszentrale für politische Bildung (2025) | FAQ: Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages | https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/520271/faq-wahlrechtsreform-zur-verkleinerung-des-bundestages/
Die Bundeswahlleiterin Online (2025) | Glossar – Wahlsysteme | https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlsysteme.html