Bekanntmachung des Vermessungs- und Katasteramts Westerwald-Taunus im Auftrag der Ortsgemeinde Fürthen:
Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Kappensteiner Schlinke“ in der Gemarkung Fürthen nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss am 15. Dezember 2022 aufgestellt worden ist.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg (Zimmer 311), nach vorheriger Terminvereinbarung während der Dienststunden von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Hinweis: Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.hamm-sieg.de/de/aktuell/bekanntmachungen/ und www.vermka-westerwald-taunus.rlp.de ÜBER UNS / Öffentliche Bekanntmachungen