Die Verbandsgemeindeverwaltung ist von der mit der Abfallentsorgung beauftragen Firma darauf hingewiesen worden, dass im Bereich „Buschweg“ und „Waldweg“ Äste und Zweige in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Um eine Gefährdung für den Straßenverkehr zu vermeiden und für eine Sicherstellung der Abfallbeseitigung zu sorgen, werden die entsprechenden Grundstückseigentümer gebeten, die überhängenden Äste und Zweige innerhalb der nächsten zwei Wochen so zurückzuschneiden, dass über der Fahrbahn ein Freiraum von mindestens 4,50m verbleibt.