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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Betzdorf-Kirchen-Daaden

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.11.2022 aufgrund § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit geltenden Fassung, den § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) und § 18 der Betriebssatzung des Abwasserzweckverbandes in der Fassung nach der Änderung vom 05.11.2003 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der nach Mitteilung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 01.12.2022, Az.: 13/029-914, dass keine Bedenken wegen Rechts-verletzung bestehen, hiermit bekanntgegeben wird:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

in den Aufwendungen auf

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf

in den Ausgaben auf

festgesetzt.

§ 2 Kassenkredit

Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben  —  3.000.000,00 EUR

§ 3 Investitionsumlage

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Investitionsumlage, die entsprechend dem Baufortschritt bzw. Mittelbedarf anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwendungen vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)

Verbandsgemeinde Kirchen

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)

Baukostenzuschuss 2023

§ 4 Betriebsumlage

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Betriebsumlage, die in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)

Verbandsgemeinde Kirchen

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)

Betriebsumlage 2023

§ 5 Umlage für die Abwasserabgabe

Die von den Verbandsmitgliedern, der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) und dem Landkreis Altenkirchen zu erhebende Umlage für die Abwasserabgabe, wird im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)

Verbandsgemeinde Kirchen

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)

Landkreis Altenkirchen

Umlage Abwasserabgabe 2023

§ 6 Tilgungsraten Förderdarlehen

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebenden Tilgungsraten, die zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zu zahlen sind, werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)

Verbandsgemeinde Kirchen

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)

Tilgungsraten Förderdarlehen 2023

§ 7 Stundensatz

Der Stundensatz (zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) für Leistungen des Verbandes im Rahmen bestehender Verträge und Kooperationsvereinbarungen wird je Mitarbeiter und Arbeitsstunde wie folgt festgesetzt:

Beschäftigte

Auszubildende

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.01.2023 bis 17.01.2023 Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr in den Diensträumen der Betriebsführerin, den Verbandsgemeindewerken Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, öffentlich aus.

Betzdorf, 19.12.2022 —  Bernd Brato,
Der Verbandsvorsteher  —  Bürgermeister