Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 61 - „Auf dem Queckhahn“ der Stadt Kirchen
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Kirchen (Sieg) hat am 20.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach §§ 13b i. V. m. 13a BauGB durchgeführt werden.
Planbereich:
Das Plangebiet liegt in dem Kirchener Ortsbezirk Freusburg gegenüber der Bundesstraße 62. Östlich des Plangebietes fließt die Sieg als Gewässer dritter Ordnung. Südlich des Plangebietes befindet sich die Freusburger Mühle.
Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Auf dem Queckhahn“
Verfahren:
Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13b Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen die weniger als 10.000 Quadratmeter Fläche umfassen, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründet wird, und die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Plangebiet umfasst mit den beabsichtigten Wohnbauflächen sowie den öffentlichen Grün- und Erschließungsanlagen insgesamt eine Fläche von ca. 9.000 Quadratmetern und weist die erforderlichen Merkmale für die Aufstellung im beschleunigten Verfahren auf.
Ziel des Bebauungsplans:
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Queckhahn“ ist erforderlich, da im Gebiet der Stadt Kirchen Grundstücke fehlen, die sich für eine zusätzliche Wohnbebauung eignen. Durch die beabsichtigte Planaufstellung soll dieses Defizit reduziert werden. Das Plangebiet bietet günstige Voraussetzungen für eine Siedlungserweiterung, denn es ist an seiner östlichen, südlichen und westlichen Umrandung bereits durch eine vorhandene Wohnbebauung geprägt. Dabei sind vorwiegend freistehende Einfamilienhäuser vorhanden. Der beabsichtigte Bebauungsplan soll zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beitragen, und eine sinnvolle Nutzung der verfügbaren Fläche gewährleisten.
Hinweis in Bezug auf diese Bekanntmachung:
Diese Bekanntmachung erfolgte bereits gem. § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Kirchen (Sieg) durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Die reguläre Bekanntmachung wird hiermit unverzüglich in der vorgeschriebenen Form über das Mitteilungsblatt „Aktuell“ nachgeholt.
Information über Möglichkeit der Unterrichtung:
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, Zimmer 306, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist vom 13.01.2023 - 30.01.2023 zur Planung in schriftlicher Form, mündlich zur Niederschrift oder in elektronischer Form äußern. (vgl. § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 2 BauGB)
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 306
Telefonnummer: 02741/688-0
Faxnummer: 02741/688-255
E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise
montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Hinweis hinsichtlich der Corona-Bestimmungen
Für die Besucher des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen gilt ab dem 16.05.2022 lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Es wird ferner mitgeteilt, dass bei Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne von §§ 13b i. V. m. 13a i. V. m. §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB ein entsprechender Hinweis erfolgt.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Queckhahn“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.