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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung - Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Birker Ley", sowie der dazugehörigen Veränderungssperre der Ortsgemeinde Mudersbach

Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Birker Ley", sowie der dazugehörigen Veränderungssperre der Ortsgemeinde Mudersbach

Der Rat der Ortsgemeinde Mudersbach hat am 12.12.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, sowie der Veränderungssperre vom 29.11.2022 zum Bebauungsplan „Birker Ley“ im Sinne des § 1 Absatz (Abs.) 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz (S.) 1 BauGB beschlossen.

Planbereich:

Aus dem nachstehenden Lageplan ist der ehemals geplante Geltungsbereich des Planvorhabens erkennbar.

Entscheidungsgründe:

Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans war, den zurzeit bestehenden Mangel an verfügbaren Wohnbaugrundstücken, zu beheben. Mudersbach ist Grundzentrum im Ergänzungsnetz und dafür verantwortlich, Wohnbauland in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Bebauungsplan sollte als rechtliche Grundlage für die Entwicklung des Gebiets dienen.

Es folgten mehrere Überarbeitungen von Varianten der Nachverdichtung, als auch der Fortführung des bestehenden Baugebietes.

Im Rahmen einer ersten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gab es zwar auch einzelnen Zuspruch für die Aufstellung des Bebauungsplanes, jedoch überwog in der Bevölkerung eine ablehnende Haltung. Unter anderem wurde seitens eines überwiegenden Teiles der von der Planung betroffenen Eigentümer hinsichtlich der Nachverdichtung mitgeteilt, dass sie langfristig weder beabsichtigen die Fläche an Bauwillige zu verkaufen, noch selber eine Wohnbebauung dort realisieren zu wollen.

Daraufhin erfolgte eine Reduzierung des Plangebietes auf 3-5 Bauplätze und eine dazugehörige Kostenaufstellung, welche Kosten durch die Realisierung auf jeden einzelnen, sowie die Ortsgemeinde zu kämen.

Der Ortsgemeinderat sah die Realisierung als unwirtschaftlich an, da die Kosten viel zu hoch seien für das kleine Baugebiet und hat deshalb mit Beschluss vom 12.12.2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen. Da der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan aufgehoben wird, entfällt der Zweck dieser Veränderungssperre und diese wurde gleichermaßen mit Beschluss vom 12.12.2024 aufgehoben.

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, sowie der Veränderungssperre vom 12.12.2024 wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mudersbach, den 17.12.2024
gez. Christian Peter
Bürgermeister der Ortsgemeinde Mudersbach