Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kirchen
„Waldkindergarten in der Stadt Kirchen“ - Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Verbandsgemeinde Kirchen hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2024 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Waldkindergarten in der Stadt Kirchen“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung des dazugehörigen Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.
Planbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus nachfolgenden Kartenausschnitten:
Der Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Waldkindergarten in der Stadt Kirchen“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.