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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 4.1 „Konrad-Adenauer-Straße 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Niederfischbach

Lage des Plangebiets in der Ortsgemeinde Niederfischbach

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 4.1 „Konrad-Adenauer-Straße 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Niederfischbach

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Ortsgemeinde Niederfischbach hat am 13.02.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Planbereich:

Der Bebauungsplan „Konrad-Adenauer-Straße“ wurde in seiner ursprünglichen Fassung im Jahre 1991 aufgestellt und diente vorwiegend als Rechtsgrundlage zur Neugestaltung der Ortsdurchfahrt (K 93). Der Bebauungsplan beinhaltet neben der Konrad-Adenauer-Straße die Bahnhofstraße und drei Mischgebiete gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Eines der drei festgesetzten Mischgebiete befindet sich zwischen der Bahnhofstraße und der Konrad-Adenauer-Straße. Dieses Mischgebiet ist Gegenstand der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplans. Die Größe des Plangebiets beträgt insgesamt rund 0,5 ha.

Maßgebend ist der Lageplan sowie der konkrete Geltungsbereich des Bebauungsplans:

Ziel des Bebauungsplans:

Das festgesetzte Mischgebiet, welches vorliegend beabsichtigt wird zu ändern,weist bislang eine vergleichsweise geringe bauliche Nutzung auf und bietet Potenzial für eine innerörtliche Nachverdichtung. Die Nachverdichtung von innerörtlichen Flächen ist aus ökonomischen und ökologischen Gründen sinnvoll. Die Konrad-Adenauer-Straße bildet mit der an sie angrenzenden Bebauung die Hauptversorgungsachse Niederfischbachs. Eine Schließung der Baulücke trägt zur Stärkung dieser Hauptachse mit bei.

Die nun beabsichtigte Planänderung soll die rechtliche Grundlage für eine verdichtete Bebauung der vorhandenen Potenzialfläche bieten, um damit primär die Wohnfunktion in Verbindung mit nicht wesentlich störenden gewerblichen Nutzungen zu stärken. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des §13a Baugesetzbuch (BauGB).

Verfahren:

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Durch das beabsichtigte Verfahren ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter gemäß der Natura 2000-Verordnung oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Seveso-III-Richtlinie) zu beachten sind.

Der durch das Plangebiet verlaufende Asdorfer Bach ist zwar Bestandteil des FFH-Gebiets der Sieg und seiner Nebenbäche, die beabsichtigte Planänderung bietet jedoch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung dessen. Von dem Planvorhaben, welches vorwiegend der Stärkung der Wohnfunktion in Verbindung mit nicht wesentlich störenden gewerblichen Nutzungen dienen soll, können zudem keine schweren Unfälle im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) ausgehen. Die beabsichtigte Planänderung kann daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Konrad-Adenauer-Straße“ soll gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden.

Information über die Möglichkeit der Unterrichtung:

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, Zimmer 306, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist vom 13.03.2023-31.03.2023 zur Planung in schriftlicher Form, mündlich zur Niederschrift oder in elektronischer Form äußern. (vgl. § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 2 BauGB)

Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 306

Telefonnummer: 02741/688-0

Faxnummer: 02741/688-255

E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de

Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise

montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Hinweis hinsichtlich der Corona-Bestimmungen

Für die Besucher des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen gilt ab dem 16.05.2022 lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske.

Es wird ferner mitgeteilt, dass bei Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 13a i. V. m. §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB ein entsprechender Hinweis erfolgt.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.1 „Konrad-Adenauer-Straße, 1. Änderung“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Niederfischbach, den 02.03.2023  —  Dominik Schuh
Ortsbürgermeister