Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Birker Ley“
Öffentliche Bekanntmachung
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Ortsgemeinde Mudersbach hat am 29.11.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung soll im Regelverfahren durchgeführt werden.
Planbereich:
Das Plangebiet umfasst teilweise bereits bebaute Bereiche nördlich der Löhrstraße, die Potenziale für eine Nachverdichtung bieten. Zudem umfasst das Plangebiet unbebaute Flächen östlich der Friedhofstraße und nördlich des Schlehenwegs, die bislang vorwiegend gärtnerisch genutzt werden. Neben den eigentlichen zur Bebauung vorgesehenen Flächen beinhaltet das Plangebiet den Randbereich des angrenzenden Waldes, das Gebiet einer örtlich vorhandenen Bienenhaltung, den vorhandenen Friedhof und Teile der südlich angrenzenden Verkehrsflächen.
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchen ist das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt, weshalb der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Verfahren:
Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplans:
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist notwendig, da zurzeit ein Mangel an verfügbaren Wohnbaugrundstücken besteht, und dieser möglichst behoben werden soll. Mudersbach ist Grundzentrum im Ergänzungsnetz und dafür verantwortlich, Wohnbauland in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Bebauungsplan soll als rechtliche Grundlage für die Entwicklung des Gebiets dienen.
Der Ortsteil Mudersbach-Birken bietet aufgrund seiner geografisch und topografisch betrachtet günstigen Lage gute Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung als Wohnstandort. Birken ist gut an das überörtliche und örtliche Verkehrsnetz angebunden und verfügt über einen hohen Wohnwert.
Hinweis zum weiteren Verfahren (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit):
In Kürze wird eine weitere Bekanntmachung bzgl. der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) zu dem hiesigen Bebauungsplanverfahren im Mitteilungsblatt „Aktuell“ veröffentlicht. Dort wird der genaue Zeitraum genannt, in welchem die Bürgerinnern und Bürger Einsicht in die Planunterlagen nehmen, sowie sich zu dem Planverfahren äußern können (voraussichtlich im April).
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Birker Ley“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.