Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 der Ortsgemeinde Friesenhagen wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Der Ortsgemeinderat Friesenhagen hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 durch Beschluss gemäß § 114 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss festgestellt und die erforderliche Entlastung erteilt.
Die Jahresabschlussunterlagen gemäß § 108 Abs. 2 GemO (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang, Teilrechnungen) sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 108 Abs. 3 GemO liegen in der Zeit vom 11.03.2024 bis zum 20.03.2024 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 301, zur Einsichtnahme öffentlich aus.