Sitzungstermin: Montag, 18.03.2024, 18:30 Uhr
Raum, Ort: Mehrzweckraum Gemeindebüro, Konrad-Adenauer-Straße 15, 57572 Niederfischbach
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 3. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) |
| 4. | Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" - Niederfischbach: Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen zur Planung der Verkehrsfläche "Stellplatz Ortseingang Ost" / Konrad-Adenauer-Straße Niederfischbach, Hier: Weiterbeauftragung der Karst Ingenieure, Leistungsphasen 5-9 |
| 5. | Vereinsförderung der Ortsgemeinde Niederfischbach; hier: Antrag des KSC Niederfischbach e. V. im ADAC vom 26.09.2023 auf Zuschuss zur Anschaffung von zwei eKarts |
| 6. | Vereinsförderung der Ortsgemeinde Niederfischbach;, hier: Antrag des Sankt Hubertus Schützenbruderschaft 1870 e. V. vom 31.08.2023 auf Zuschuss zur Einrichtung einer elektronischen Schießanlage |
| 7. | Maßnahmenvorstellung aus dem Hochwasservorsorgekonzept für die Ortsgemeinde Niederfischbach |
| 8. | Annahme und Vermittlung. von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, hier: Geldspende für die kommunale KiTa Sonnenschein Niederfischbach |
| 9. | Festlegung von Öffnungszeiten für die Kirmes Niederfischbach |
| 10. | Bauantragsangelegenheiten |
| 11. | Verschiedenes |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 3. | Antrag CDU |
| 4. | Sachverhalt und Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde |
| 5. | Grundstücksangelegenheiten |
| 6. | Verschiedenes |
Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:
Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.