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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 36. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niederfischbach

Sitzungstermin: Montag, 18.03.2024, 18:30 Uhr

Raum, Ort: Mehrzweckraum Gemeindebüro, Konrad-Adenauer-Straße 15, 57572 Niederfischbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" - Niederfischbach: Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen zur Planung der Verkehrsfläche "Stellplatz Ortseingang Ost" / Konrad-Adenauer-Straße Niederfischbach, Hier: Weiterbeauftragung der Karst Ingenieure, Leistungsphasen 5-9

5.

Vereinsförderung der Ortsgemeinde Niederfischbach; hier: Antrag des KSC Niederfischbach e. V. im ADAC vom 26.09.2023 auf Zuschuss zur Anschaffung von zwei eKarts

6.

Vereinsförderung der Ortsgemeinde Niederfischbach;, hier: Antrag des Sankt Hubertus Schützenbruderschaft 1870 e. V. vom 31.08.2023 auf Zuschuss zur Einrichtung einer elektronischen Schießanlage

7.

Maßnahmenvorstellung aus dem Hochwasservorsorgekonzept für die Ortsgemeinde Niederfischbach

8.

Annahme und Vermittlung. von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, hier: Geldspende für die kommunale KiTa Sonnenschein Niederfischbach

9.

Festlegung von Öffnungszeiten für die Kirmes Niederfischbach

10.

Bauantragsangelegenheiten

11.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Antrag CDU

4.

Sachverhalt und Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde

5.

Grundstücksangelegenheiten

6.

Verschiedenes

8. März 2024
Dominik Schuh, Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.