1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Harbach zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Zimmer 428, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Harbach zur Einsichtnahme öffentlich aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Harbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, schriftlich einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |