Titel Logo
Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung des Zweckverbandes „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“ für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 28.01.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.11.2015 (GVBl. S. 412), i. V. m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 – Gesamtbetrag der vorgesehen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 – Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 – Umlage

Zur Deckung des Finanzbedarfs, soweit dieser nicht durch seine Einnahmen aus der Beteiligung an der oder den EAM Sammel- und Vorschalt GmbH’s, insbesondere aus der Avalprovision der EAM Sammel- und Vorschalt GmbH’s gedeckt ist, wird eine Umlage von den Mitgliedsgemeinden erhoben. Die Höhe der Umlage orientiert sich am Verhältnis der auf jedes Verbandsmitglied entfallenden Anteile an der oder den EAM Sammel- und Vorschalt GmbH’s gemäß § 11 Abs. 3 der Verbandsordnung.

§ 6 – Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 21.098,44 EUR und zum 31.12.2023 24.633,89 EUR. Das Eigenkapital wird voraussichtlich zum 31.12.2024 27.459 EUR, zum 31.12.2025 30.074 EUR und zum 31.12.2026 32.477 EUR betragen.

§ 7 – Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.000 EUR überschritten sind.

§ 8 – Wertgrenze für Investitionen

Es sind alle Investitionen einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Wissen, den 28.01.2025
Zweckverband „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“
Hubert Wagner
Verbandsvorsteher