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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Skizze „frühzeitige Beteiligung“

Der Ortsgemeinderat Mudersbach hat am 29.11.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten.

Das Bebauungsplanverfahren wird in einem Regelverfahren durchgeführt.

Planbereich:

Das Plangebiet umfasst teilweise bereits bebaute Bereiche nördlich der Löhrstraße, die Potenziale für eine Nachverdichtung bieten. Zudem umfasst das Plangebiet unbebaute Flächen östlich der Friedhofstraße und nördlich des Schlehenwegs, die bislang vorwiegend gärtnerisch genutzt werden. Neben den eigentlichen zur Bebauung vorgesehenen Flächen beinhaltet das Plangebiet den Randbereich des angrenzenden Waldes, das Gebiet einer örtlich vorhandenen Bienenhaltung, den vorhandenen Friedhof und Teile der südlich angrenzenden Verkehrsflächen.

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchen ist das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt, weshalb der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass der Entwurf des Bebauungsplanes für die frühzeitige Beteiligung von dem Entwurf, der dem Aufstellungsbeschluss und der Veränderungssperre zugrunde liegt, abweicht. Der nun vorliegende Entwurf dient der ersten Einschätzung und Meinungseinholung der Bürgerinnen und Bürger. Im Zuge dieser frühzeitigen Beteiligung soll in Erfahrung gebracht werden, ob seitens der Eigentümer der betroffenen Grundstücke grundsätzlich ein Interesse besteht, Flächen zu einer Nachverdichtung im Sinne der ressourcenschonenden Entwicklung von Bauplätzen zu berücksichtigen. Dazu erfolgt zusätzlich ein persönliches Anschreiben an die jeweiligen Eigentümer.

Verfahren:

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplans:

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist notwendig, da zurzeit ein Mangel an verfügbaren Wohnbaugrundstücken besteht, und dieser möglichst behoben werden soll. Mudersbach ist Grundzentrum im Ergänzungsnetz und dafür verantwortlich, Wohnbauland in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Bebauungsplan soll als rechtliche Grundlage für die Entwicklung des Gebiets dienen.

Der Ortsteil Mudersbach-Birken bietet aufgrund seiner geografisch und topografisch betrachtet günstigen Lage gute Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung als Wohnstandort. Birken ist gut an das überörtliche und örtliche Verkehrsnetz angebunden und verfügt über einen hohen Wohnwert.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Birker Ley“ in der Zeit von Montag, den 03.04.2023 bis Freitag, den 28.04.2023, während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Eingangsbereich des Rathauses ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,

Telefonnummer: 02741/688-0

Faxnummer: 02741/688-255

E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de

Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise

montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse:

https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/ortsgemeinde-mudersbach

abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und bei Satzungen nach dem BauGB“)

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind zudem gemäß § 4a Abs. 4 BauGB über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz („Geoportal RLP“) aufrufbar. Die auszulegenden Unterlagen sind über folgenden Link zugänglich:

https://www.geoportal.rlp.de/map?LAYER[visible]=1&LAYER[querylayer]=1&WMC=20938

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der oben genannten Stelle abgegeben werden. Mündlich zur Niederschrift können Stellungnahmen im Büro 306 und/oder Büro 305 des Fachbereichs 5 „Kommunalentwicklung“ abgegeben werden.

Mudersbach, den 27.03.2023  —  Christian Peter
Bürgermeister der Ortsgemeinde Mudersbach