Der Rat der Stadt Kirchen (Sieg) hat am 23.03.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.12.2022 zum Bebauungsplan „Auf dem Queckhahn“ im Sinne des § 1 Absatz (Abs.) 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz (S.) 1 BauGB beschlossen.
Planbereich:
Aus dem nachstehenden Lageplan ist der ehemals geplante Geltungsbereich des Planvorhabens erkennbar.
Entscheidungsgründe:
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Queckhahn“ handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes sollte es sein, neuen Wohnraum zu schaffen, da im Gebiet der Stadt Kirchen Grundstücke fehlen, die sich für eine zusätzliche Wohnbebauung eignen. Durch die beabsichtigte Planaufstellung sollte dieses Defizit reduziert werden.
Im Rahmen einer ersten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit stellte sich jedoch heraus, dass der überwiegende Teil der betroffenen Eigentümer nicht beabsichtigt die vorgesehenen Flächen zu verkaufen bzw. darauf Wohnbebauung zu realisieren, insofern würde der Bebauungsplan nachher nahezu ins Leere laufen.
Die Stadt Kirchen verfolgt daher nicht mehr das Ziel, den Bebauungsplan aufzustellen.
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2023 wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.