Der Ortsgemeinderat Friesenhagen hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 3.417.250 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 3.532.708 Euro
der Jahresüberschuss auf — -115.458 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf — 266.756 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 460.500 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.159.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -698.500 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit [1] auf — 431.744 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 698.500 Euro
zusammen auf — 698.500 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 0 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 151.666 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 508 v.H.
- Grundsteuer B auf — 684 v.H.
- Gewerbesteuer auf — 435 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 72,00 Euro
- für den zweiten Hund — 84,00 Euro
- für jeden weiteren Hund — 102,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund — 480,00 Euro
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 betrug — 8.874.624 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 9.182.984 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 beträgt — 9.067.526 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 25.000,00 Euro überschritten sind.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 S. 2 GemO im Bereich der inneren Leistungsverrechnung und Abschreibungen sind nicht erheblich.
Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.
Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 17.03.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen im § 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2025 auf 698.500 EUR. Der genehmigte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde beträgt 151.666 EUR.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Haushaltsatzung der OG Friesenhagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom 31.03.2025 bis einschl. 10.04.2025 von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 301, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Des Weiteren finden Sie die Haushaltssatzung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen (www.kirchen-sieg.de).
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung