Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 16.577.057 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 16.574.863 Euro
der Jahresüberschuss auf 2.194 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 745.200 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.275.300 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.202.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -2.926.700 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit [1] auf 2.181.500 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 Euro
verzinste Kredite auf 2.926.700 Euro
zusammen auf 2.926.700 Euro
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 500.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 120.000 Euro.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 570 v.H.
- Grundsteuer B auf 570 v.H.
- Gewerbesteuer auf 470 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 72,00 Euro
- für den zweiten Hund 132,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 222,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund 480,00 Euro
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.
§ 6 Eigenkapital
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 betrug 13.411.630,90 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 11.809.325,90 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt 11.811.519,90 Euro.
§ 7 Wertgrenzen für Investitionen
Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.
§ 8 weitere Bestimmungen
Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 23. März 2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wird erteilt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2023 auf 2.926.700 EUR. Die Höhe der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen, zu deren Finanzierung Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2023 auf 120.000,00 EUR.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Haushaltsatzung der Stadt Kirchen (Sieg) für das Haushaltsjahr 2023 liegt vom 11. April 2023 bis einschl. 19. April 2023 von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 428, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Des Weiteren finden Sie die Haushaltssatzung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen (www.kirchen-sieg.de).
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung