Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.885.999 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.144.730 Euro
der Jahresfehlbetrag auf -258.731 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf -595 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 280.260 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 596.050 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -316.290 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit [1] auf 319.474 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 Euro
verzinste Kredite auf 0 Euro
zusammen auf 0 Euro
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 420.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 400 v.H.
- Grundsteuer B auf 425 v.H.
- Gewerbesteuer auf 435 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 72,00 Euro
- für den zweiten Hund 84,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 102,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund 480,00 Euro
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.
§ 6 Eigenkapital
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 betrug 9.190.958,71Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 8.485.349,71Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt 8.226.618,71Euro.
§ 7 Wertgrenzen für Investitionen
Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.
§ 8 weitere Bestimmungen
Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen.
Friesenhage
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 22. März 2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Die Höhe der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2023 auf 420.000,00 EUR.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Haushaltsatzung der OG Friesenhagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt vom 11. April 2023 bis einschl. 19. April 2023 von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 428, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Des Weiteren finden Sie die Haushaltssatzung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen (www.kirchen-sieg.de).
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung