Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Glückaufstraße 64“
Bebauungsplan Nr. 18 „Glückaufstraße 64“ (finaler Stand zum Satzungsbeschluss)
Der Rat der Ortsgemeinde Brachbach in öffentlicher Sitzung am 25.03.2026 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, den im Regelverfahren aufgestellten Angebotsbebauungsplan Nr.18 „Glückaufstraße 64“ als Satzung beschlossen.
Planbereich
Der Planbereich liegt im südlichen Bereich der Glückaufstraße in Brachbach, angrenzend an die Hausnummer 64. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von insgesamt rd. 0,12 ha. Im seit dem 16.12.2016 wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) ist die Parzelle 1/6 als Wohnbaufläche (W) dargestellt und der Bebauungsplan wird dahingehend aus dem Flächennutzungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Lediglich die Parzelle 1/5 ist als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Dies kann aber dahinstehen, da diese Parzelle als nicht überbaubare Fläche ausgewiesen werden soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist derzeit nicht überplant und derzeit dem planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.
Der Bebauungsplan Nr. 18 „Glückaufstraße 64“ und die örtlichen Bauvorschriften treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Hinweise zur Einsichtnahme in die Planunterlagen:
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans werden nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Zimmer 429, dem Fachbereich 5 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1 während der Dienstzeiten bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie seine Bestandteile (Begründung, Ziele, textliche Festsetzungen) einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin kann der Bebauungsplan mit dessen Planunterlagen zukünftig im Internet über die Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) aufgerufen werden.
Homepage Verbandsgemeinde Kirchen:
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/ortsgemeinde-brachbach, Reiter: „Bebauungspläne in der Ortsgemeinde Brachbach“
Geoportal RLP:
https://www.geoportal.rlp.de/mapbender/frames/index.php?gui_id=Geoportal-RLP_2019&WMC=36393&LAYER%5bid%5d=30303&LAYER%5bzoom%5d=1&LAYER%5bvisible%5d=1&LAYER%5bquerylayer%5d=1&ZOOM=424410,5629140,426590,5630670
Hinweise auf die Verfahrens- und Formvorschriften:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (GemO RLP) zustande gekommen sind, gemäß § 24 Abs. 6 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen gelten, wenn sie nicht innerhalb dieses Jahres schriftlich, unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde Brachbach geltend gemacht worden ist.
Adresse der Ortsgemeinde Brachbach:
Ortsgemeinde Brachbach, Hüttenplatz 1, 57555 Brachbach