Titel Logo
Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung zur 17. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Harbach

Sitzungstermin:

Dienstag, 18.04.2023, 19:00 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Harbach, Kirchweg 1, 57572 Harbach

Die Ratsmitglieder sollen sich bitte um 18.15 Uhr im Jugendraum einfinden, damit die Ausschussbesetzung vorab besprochen werden kann.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Genehmigung der Niederschrift vom 05.12.2022 (öffentlicher Teil)

3.

Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

4.

Ergänzungswahlen für die Neubesetzung der Ratsausschüsse in der Ortsgemeinde Harbach

5.

Informationen des Ortsbürgermeisters

6.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

7.

Benachrichtigung über Vergabe der Planungsleistung zur 1. Änderung des Bebauungsplans "In der Betz"

8.

Vertragslaufzeit Energielieferverträge mit der KEAM GmbH aufgrund der aktuellen Energiekrise

9.

Beratung und Beschlussfassung über die erste Nachtragshaushaltssatzung und den ersten Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Harbach für das Haushaltsjahr 2023

10.

Bauantragsangelegenheiten

11.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Genehmigung der Niederschrift vom 05.12.2022 (nichtöffentlicher Teil)

3.

Informationen des Ortsbürgermeisters

4.

Friedhofsangelegenheiten

5.

Grundstücksangelegenheiten

6.

Verschiedenes

4. April 2023 — gez. Andreas Buttgereit, Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde. Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.