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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 29 „Auf dem alten Hahn“ der Ortsgemeinde Niederfischbach

Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich und erster Entwurf des Bebauungsplans „Auf dem alten Hahn“

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Niederfischbach hat am 29.10.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Nachdem in der Sitzung vom 10.10.2022 gemeinsam mit dem Investor das weitere Vorgehen abgestimmt wurde, wird nun die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Das Bebauungsplanverfahren wird in einem beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt.

Planbereich:

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchen ist die zur Überplanung vorgesehene Fläche teilweise als gemischte Baufläche, teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Fläche für Wald dargestellt. Die geplante Nutzung weicht daher von der Darstellung im Flächennutzungsplan ab. In der Örtlichkeit befindet sich teils aufgegebene Bausubstanz.

Verfahren:

Mit Inkrafttreten der Baurechtsnovelle 2017 zum 13.05.2017 sieht der Gesetzgeber die Neuregelung zum beschleunigten Verfahren im Außenbereich aufgrund des § 13b BauGB vor. Die Regelung sieht begrenzt bis zum 31.12.2022 vor, ein beschleunigtes Verfahren analog des § 13a BauGB zuzulassen, wenn es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern zur Begründung von Wohnungsnutzung handelt. Das Plangebiet muss sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 13b BauGB wird von einer Umweltprüfung bei der Siedlungsentwicklung an den Ortsrändern und von dem Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft abgesehen. Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13b BauGB liegen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Alten Hahn“ vor.

Ziel des Bebauungsplans:

Seitens der Ortsgemeinde Niederfischbach ist beabsichtigt, in der Gemarkung Hüttseifen das Gebiet „Auf dem Alten Hahn“ als neues Wohngebiet auszuweisen. Eine Neuordnung des Bereichs ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll. Die benachbarte Bebauung ist durch eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe geprägt.

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes möchte die Ortsgemeinde Niederfischbach dafür Sorge tragen, dringend benötigte Wohnbaugrundstücke zur Verfügung zu stellen, um dem bestehenden Fehlbedarf entgegen zu wirken. Die örtlich vorhandene Bebauung soll dazu in einem angemessenen Umfang in Form einer organischen Siedlungsentwicklung erweitert werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 „Auf dem alten Hahn“ in der Zeit

von Montag, den 17.04.2023 bis Freitag, den 12.05.2023

während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Eingangsbereich des Rathauses ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,

Telefonnummer:

02741/688-0

Faxnummer:

02741/688-255

E-Mail-Adresse:

vg-kirchen@kirchen-sieg.de

Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise

montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie

freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse:

https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/ortsgemeinde-niederfischbach

abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und bei Satzungen nach dem BauGB“)

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der oben genannten Stelle abgegeben werden. Mündlich zur Niederschrift können Stellungnahmen im Büro 306 und/oder Büro 305 des Fachbereichs 5 „Kommunalentwicklung“ abgegeben werden.

Niederfischbach, den 05.04.2023  —  Gez. Dominik Schuh
Bürgermeister der Ortsgemeinde Niederfischbach