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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 29. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Brachbach

Sitzungstermin:

Montag, 15.04.2024, 18:30 Uhr

Raum, Ort:

Mehrzweckgebäude (Anbau) Grundschule Brachbach, Konrad-Adenauer-Straße 1, 57555 Brachbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Übertragung von Haushaltsmittel gem. § 17 GemHVO - OG Brachbach

5.

Vorratsbeschluss Ausschreibung der Abbrucharbeiten an der ehemaligen Marienschule

6.

Verfahrensumstellung Bebauungsplan Nr. 16 "Auf der Ehrenwiese";

hier: Information zum Verfahren und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 16 "Auf der Ehrenwiese"

7.

Ergänzungssatzung Nr. 17 "Auf der Ehrenwiese" der OG Brachbach

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Vorratsbeschluss

8.

Neufassung Hauptsatzung

9.

Ausbau der Canisiusstraße; Vorratsbeschluss Auftragsvergabe Straßenbauarbeiten

10.

Asphaltierungsarbeiten "Nordstraße" und "Feldweg"; Vorratsbeschluss zur Auftragsvergabe

11.

Wettbewerb zur Benennung des Grundschul-Anbaus

12.

Festplatz Wernsbergtal

12.1. Sicherung der Bachläufe

12.2. Errichtung einer Abwasserzisterne - Antrag Schachtspäddchen e.V.

13.

Bauantragsangelegenheiten

14.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Personalangelegenheit

5.

Verschiedenes

Brachbach, 08. April 2024
gez. Steffen Kappes
Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.