Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 11.559.454 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 11.467.498 Euro
das Jahresergebnis auf 91.956 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 407.000 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.222.375 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.092.300 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -1.869.925 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit [1] auf 1.462.925 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 Euro
verzinste Kredite auf 1.869.925 Euro
zusammen auf 1.869.925 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.824.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 897.300 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 480 v.H.
- Grundsteuer B auf 540 v.H.
- Gewerbesteuer auf 470 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 75,00 Euro
- für den zweiten Hund 150,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 200,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund 600,00 Euro
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 betrug 15.372.196,75 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 15.171.656,75 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt 15.263.612,75 Euro.
Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftige wird nicht zugelassen.
Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung wird genehmigt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.869.925,00 EUR. Die Genehmigung für die Verpflichtungsermächtigungen gem. § 3 der Haushaltssatzung, zu deren Finanzierung Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird i.H.v. 897.300,00 EUR erteilt.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Mudersbach für das Haushaltsjahr 2023 liegt vom 24. April bis einschl. 04. Mai 2023 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 428, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren finden Sie den Haushaltsplan auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen (www.kirchen-sieg.de).
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung