Der Ortsgemeinderat von Friesenhagen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.02.2023 beschlossen, die im anliegenden Lageplan rot markierte Teilfläche des Gartenwegs in Friesenhagen-Steeg gem. § 37 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz (LStrG) einzuziehen, da ein öffentliches Verkehrsbedürfnis nicht mehr besteht. Es handelt sich um eine Teilfläche der Parzelle Gemarkung Friesenhagen, Flur 39, Nr. 106/5. Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat als Straßenaufsichtsbehörde gem. § 37 LStrG der Einziehung zugestimmt. Die Einziehung wird gem. § 37 LStrG hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wird im Zeitpunkt ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Straßeneinziehung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg) oder bei der Kreisverwaltung Altenkirchen -Kreisrechtsausschuss-, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.