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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchen (Sieg)

Sitzungstermin:

Dienstag, 09.05.2023, 18:00 Uhr

Raum, Ort:

Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg)

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

5.

Ergänzungswahlen für die Neubesetzung von Ausschüssen in der Stadt Kirchen, hier: Vorschlagsrecht der FDP-Fraktion

6.

Forsteinrichtungswerk Stadtwald Kirchen für die Jahre 2023 bis 2033

7.

Teilnahme der Stadt Kirchen (Sieg) am Kommunalen Klimapakt (KKP) des Landes Rheinland-Pfalz

8.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hier: Namensänderung der Kindertagesstätte "St. Nikolaus", Kirchen

9.

Ausbau der "Bogenstraße" im Ortsbezirk Freusburg; Beratung und Beschlussfassung über eine zeitliche Verschiebung des Einbaus der Asphaltbetondeckschicht wegen künftigem Glasfaserausbau

10.

Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, hier: Geldspenden des DRK Krankenhauses Kirchen für das Projekt "Geronto Clowns"

11.

Bauantragsangelegenheiten

12.

Auftragsvergaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

13.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung

3.

Miet- und Grundstücksangelegenheiten

3.1. Grundstücksangelegenheiten

3.2. Grundstücksangelegenheiten

4.

Auftragsvergaben nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)

5.

Verschiedenes

Kirchen (Sieg), 28. April 2023
Andreas Hundhausen, Stadtbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.