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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 41. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchen (Sieg)

Sitzungstermin: Dienstag, 14.05.2024, 18:00 Uhr

Raum, Ort: Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg)

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Dorferneuerung bzw. Dorfmoderation vom 14.09.2023

5.

Druidenhalle - Vorratsbeschluss für die Vergabe der Bauleistungen zur energetischen Sanierung

6.

Vorratsbeschluss zur Vergabe von Planungsleistung zur Erschließung des Baugebiets "Nelkenweg" - Leistungsbild Verkehrsanlagen

7.

Vorratsbeschluss zur Vergabe von Planungsleistung zur Erschließung des Baugebiets "Tulpenweg" - Leistungsbild Verkehrsanlagen

8.

Sportzentrum "Auf dem Molzberg"; Benehmensherstellung zu Bauunterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2024

9.

Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, hier: Geldspenden für die Stadt Kirchen (Sieg)

10.

Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Kirchen in der Fassung vom 14.09.2018

11.

Bauantragsangelegenheiten

12.

Auftragsvergaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

13.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung

3.

Miet- und Grundstücksangelegenheiten

4.

Auftragsvergaben nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)

5.

Verschiedenes

Kirchen (Sieg), 25. April 2024
gez. Andreas Hundhausen
Stadtbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.