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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 30. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Brachbach

Sitzungstermin:

Donnerstag, 16.05.2024, 18:30 Uhr

Raum, Ort:

Mehrzweckgebäude (Anbau) Grundschule Brachbach,

Konrad-Adenauer-Straße 1, 57555 Brachbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Weitere Beauftragung der Fachingenieurleistung "technische Gebäudeausrüstung" zwecks Neubau der Kindertagesstätte Brachbach

hier: Leistungsstufe 3; LPH 7-8

5.

Information über die Zuschlagserteilung zur Vergabe eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators im Zuge des Neubaus der Kindertagesstätte Brachbach

6.

Vorratsbeschluss Ausschreibung der Abbrucharbeiten an der ehemaligen Marienschule

7.

Wettbewerb zur Benennung des Grundschul-Anbaus

8.

Vorkaufssatzung Nr. 19 "Ortsumgehung Brachbach" der OG Brachbach

Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

9.

Neubau einer Kindertagesstätte in Brachbach

Hier: Vorratsbeschluss über die Auftragsvergabe der ersten Gewerke

10.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Glückaufstraße 64" der OG Brachbach

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

11.

Ausschüttung der Gewinne des Brachbacher Weihnachtsmarktes 2023 an die beteiligten Vereine und Gruppen

12.

Beschaffung eines E-Fahrzeuges für den Gemeindeservice Brachbach

13.

Bauantragsangelegenheiten

14.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

Brachbach, 03. Mai 2024
Steffen Kappes, Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.