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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung – Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes  – Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin

Flurbereinigungsverfahren Plittershagen

1.

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes gem. § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung (Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin)

2.

Vermessung und Anzeigen der neuen Grenzen

Durch Beschluss vom 29.09.2010 wurde das o. g. Flurbereinigungsverfahren eingeleitet.

Die Ergebnisse des Verfahrens werden gem. § 58 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes im Flurbereinigungsplan zusammengefasst.

Der Flurbereinigungsplan ist nun aufgestellt.

Der Flurbereinigungsplan mit seinen gesamten Bestandteilen liegt für die Beteiligten und für die Beteiligten, die keine schriftliche Ladung erhalten haben, in einem Offenlegungstermin zur Einsichtnahme aus und wird in diesem Termin erläutert (Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes). Die Teilnehmer, die auf eine gesamte Landabfindung gegen Geldausgleich verzichtet haben, bekommen keine Auszüge zugestellt.

Das Flurbereinigungsgebiet ist, soweit erforderlich, neu vermessen worden. Für die Lage, die Grenzen und die Abmarkung der neuen Flurstücke sind die Zuteilungskarte und deren Unterlagen maßgebend. Die neuen Grenzen und deren Abmarkung werden mit dem Flurbereinigungsplan bekanntgegeben. Sie werden mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes des Flurbereinigungsplanes rechtsverbindlich.

Auf Wunsch können die neuen Grenzen in der Örtlichkeit angezeigt werden. Sollte seitens der Beteiligten und für die Beteiligten, die keine schriftliche Ladung erhalten haben, das Interesse hieran bestehen, so bitte ich, mir dies bis eine Woche vor dem Offenlegungstermin mitzuteilen.

Der o. g. Offenlegungstermin findet für die Teilnehmer und Nebenbeteiligten und für die, die keine schriftliche Ladung erhalten haben, statt am

02.06. bis 04.06.2025 von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr,

05.06. und 06.06.2025 von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr,

An der Hallstatt 9 in 57258 Freudenberg-Plittershagen

und

10.06. bis 13.06.2025 (nach telefonischer Vereinbarung)

Hermelsbacher Weg 15 in 57072 Siegen.

In einem Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan haben Beteiligte, die mit den sie betreffenden Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes nicht einverstanden sind, die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Es ist vorgesehen, evtl. Widersprüche im Anhörungstermin in eine Niederschrift aufzunehmen.

Der Anhörungsstermin findet für die Teilnehmer und Nebenbeteiligten und für die, die keine schriftliche Ladung erhalten haben, statt am

Donnerstag, 03. Juli 2025 um 10:00 Uhr,

An der Hallstatt 9 in 57258 Freudenberg-Plittershagen.

Der v. g. Anhörungstermin hat bzgl. der Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan Ausschlusswirkung. D. h., dass eventuelle Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können.

Versäumen Sie den v. g. Termin oder erklären Sie sich nicht bis zum Schluss des Termins über das Ergebnis des Flurbereinigungsplanes, so wird angenommen, dass Sie mit diesem Ergebnis einverstanden sind (§ 134 Abs. 1 FlurbG).

Wer keinen Widerspruch vorzubringen hat, kann dem Anhörungstermin fernbleiben.

Die Beteiligten können sich in v. g. Terminen vertreten lassen. Der Vertreter hat eine schriftliche und von einer siegelführenden Behörde beglaubigte Vollmacht beizubringen, spätestens drei Wochen nach dem Termin. Vollmachtsvordrucke werden Ihnen auf Wunsch übersandt oder sind im Internet unter http://www.bra.nrw.de/-2312 herunterzuladen.

Sollten Sie Ihren dem Flurbereinigungsgebiet unterliegenden Grundbesitz (teilweise) veräußert haben, so informieren Sie bitte den Erwerber über die o. a. Termine und teilen Sie bitte den Eigentumsübergang der Flurbereinigungsbehörde in Siegen mit.

Die Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin bzgl. der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes gem. § 59 des Flurbereinigungsgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist im Internet der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt einzusehen: http://www.bra.nrw.de/-2312

Hinweis zu Geldausgleichen und -abfindungen

Die Festsetzung der Fälligkeit der Geldausgleiche bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten. Dies erfolgt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Geldausgleiche und -abfindungen sind gem. §§ 5 und 8 der Mitteilungsverordnung in der zurzeit gültigen Fassung dem Finanzamt mitzuteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligten in Flurbereinigungsverfahren ihre steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten zu beachten haben.

Hinweis zum Datenschutz:

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg eingesehen werden unter: https://www.bra.nrw.de/-357

Im Auftrag
gez. Bald