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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan

 

Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin

Flurbereinigungsverfahren Plittershagen

1. Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan gem. § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung (Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin)

Durch Beschluss vom 29.09.2010 wurde das o.g. Flurbereinigungsverfahren eingeleitet.

Der Flurbereinigungsplan wurde durch den Nachtrag 1 geändert und ergänzt. Dieser Nachtrag ist nun aufgestellt.

Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan mit seinen gesamten Bestandteilen liegt für die Beteiligten und für die Beteiligten, die keine schriftliche Ladung erhalten haben, in einem Offenlegungstermin zur Einsichtnahme aus und wird in diesem Termin erläutert (Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes). Die Teilnehmer, die auf eine gesamte Landabfindung gegen Geldausgleich verzichtet haben, bekommen keine Auszüge zugestellt.

Das Flurbereinigungsgebiet ist, soweit erforderlich, neu vermessen worden. Für die Lage, die Grenzen und die Abmarkung der neuen Flurstücke, die durch den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan geändert wurden, sind die Zuteilungskarte und deren Unterlagen maßgebend.

Die neuen Grenzen und deren Abmarkung werden mit dem Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan bekanntgegeben. Sie werden mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes des Flurbereinigungsplanes rechtsverbindlich.

Der o. g. Offenlegungstermin findet für die Teilnehmer und Nebenbeteiligten und für die, die keine schriftliche Ladung erhalten, statt am 

20.05. und 21.05.2026 von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr 

Im Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“

An der Hallstatt 5 in 57258 Freudenberg-Plittershagen 

und 

18.05. bis 29.05.2026 (nach telefonischer Vereinbarung) 

Hermelsbacher Weg 15 in 57072 Siegen

In einem Anhörungstermin zum Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan haben Beteiligte, die mit den sie betreffenden Festsetzungen des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan nicht einverstanden sind, die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Es ist vorgesehen, evtl. Widersprüche im Anhörungstermin in eine Niederschrift aufzunehmen.

Der Anhörungstermin findet für die Teilnehmer und Nebenbeteiligten und für die, die keine schriftliche Ladung erhalten, statt am 

Mittwoch, 10. Juni 2026 um 10:00 Uhr 

Im Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“

An der Hallstatt 5 in 57258 Freudenberg-Plittershagen

Der v. g. Anhörungstermin hat bzgl. der Widersprüche gegen den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan Ausschlusswirkung. D. h., dass eventuelle Widersprüche gegen den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können.

Versäumen Sie den v. g. Termin oder erklären Sie sich nicht bis zum Schluss des Termins über das Ergebnis des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan, so wird angenommen, dass Sie mit diesem Ergebnis einverstanden sind (§ 134 Abs. 1 FlurbG).

Wer keinen Widerspruch vorzubringen hat, kann dem Anhörungstermin fernbleiben.

Die Beteiligten können sich in v. g. Terminen vertreten lassen. Der Vertreter hat eine schriftliche und von einer siegelführenden Behörde beglaubigte Vollmacht beizubringen, spätestens drei Wochen nach dem Termin. Vollmachtsvordrucke werden Ihnen auf Wunsch übersandt oder sind im Internet unter http://www.bra.nrw.de/-2312 herunterzuladen.

Sollten Sie Ihren dem Flurbereinigungsgebiet unterliegenden Grundbesitz (teilweise) veräußert haben, so informieren Sie bitte den Erwerber über die o. a. Termine und teilen Sie bitte den Eigentumsübergang der Flurbereinigungsbehörde in Siegen mit.

Die Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin bzgl. der Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplanes gem. § 59 des Flurbereinigungsgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist im Internet der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt einzusehen:

http://www.bra.nrw.de/-2312

Hinweis zu Geldausgleichen und -abfindungen

Die Festsetzung der Fälligkeit der Geldausgleiche bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten. Dies erfolgt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Geldausgleiche und -abfindungen sind gem. §§ 5 und 8 der Mitteilungsverordnung in der zurzeit gültigen Fassung dem Finanzamt mitzuteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligten in Flurbereinigungsverfahren ihre steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten zu beachten haben.

Hinweis zum Datenschutz:

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg eingesehen werden unter: https://www.bra.nrw.de/-357

Im Auftrag
gez. Bald