Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
(1) § 10 Abs. 2 S. 3 erhält folgende neue Fassung:
„Die Höhe der Entschädigung für den Verdienstausfall wird vom Ortsgemeinderat unter Hinweis auf die anzuerkennenden Stunden pro Monat separat beschlossen.“
(2) Zwischen § 10 Abs. 2 S. 3 und dem bisherigen S. 4 wird folgender neuer Satz 4 eingefügt.
„Die anzuerkennende Stundenzahl ist im Vorfeld der Entscheidung über 3 Monate durch den Ortsbürgermeister durch Aufzeichnung nachzuweisen.“
(3) § 10 Abs. 2 wird um folgende Sätze erweitert:
„Der Beschluss gilt bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Beginn einer neuen Wahlperiode fort. Innerhalb dieser Zeit ist bei einer neuen Wahlperiode ein Beschluss nach S. 3 zu fassen.“
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.