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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Brachbach 

vom 16. Dezember 2025

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

(1) § 10 Abs. 2 S. 3 erhält folgende neue Fassung:

„Die Höhe der Entschädigung für den Verdienstausfall wird vom Ortsgemeinderat unter Hinweis auf die anzuerkennenden Stunden pro Monat separat beschlossen.“

(2) Zwischen § 10 Abs. 2 S. 3 und dem bisherigen S. 4 wird folgender neuer Satz 4 eingefügt.

„Die anzuerkennende Stundenzahl ist im Vorfeld der Entscheidung über 3 Monate durch den Ortsbürgermeister durch Aufzeichnung nachzuweisen.“

(3) § 10 Abs. 2 wird um folgende Sätze erweitert:

„Der Beschluss gilt bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Beginn einer neuen Wahlperiode fort. Innerhalb dieser Zeit ist bei einer neuen Wahlperiode ein Beschluss nach S. 3 zu fassen.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Brachbach, den 16. Dezember 2025
In Vertretung
gez. Patrick Zöller
Erster Beigeordneter