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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kirchen für das Jahr 2025 vom 04.11.2025

Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

in Euro

in Euro

in Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

20.576.964

1.100

20.578.064

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

21.017.272

1.100

21.018.372

der Jahresüberschuss/ -fehlbetrag

- 440.308

0

- 440.308

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen/außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

738.313

0

738.313

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.045.400

0

1.045.400

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.818.100

133.300

3.951.400

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

- 2.772.700

-133.300

-2.906.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit[1]

2.034.387

133.300

2.167.687

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0 Euro

auf

0 Euro

verzinste Kredite

von bisher

2.772.700 Euro

auf

2.906.000 Euro

zusammen

von bisher

2.772.700 Euro

auf

2.906.000 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird von 2.185.500 Euro auf nunmehr 2.710.200 Euro festgesetzt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich nunmehr auf 357.100 Euro.

§ 4 - § 10 unverändert

Kirchen, den 04.11.2025
Andreas Hundhausen
Stadtbürgermeister

Hinweis:

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.11.25 vorgelegt worden. Die Genehmigungen für die §§ 2 und 3 der Nachtragshaushaltssatzung wurden ohne Auflagen erteilt.

Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 12.01.2026 bis Mittwoch, 21.01.2026 (Wochentag, Datum) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 301 öffentlich aus.

Kirchen, den 05.01.2026
Gez. Andreas Hundhausen
Stadtbürgermeister