Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| in Euro | in Euro | in Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 20.576.964 | 1.100 | 20.578.064 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 21.017.272 | 1.100 | 21.018.372 |
| der Jahresüberschuss/ -fehlbetrag | - 440.308 | 0 | - 440.308 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen/außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 738.313 | 0 | 738.313 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.045.400 | 0 | 1.045.400 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.818.100 | 133.300 | 3.951.400 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |||
| aus Investitionstätigkeit | - 2.772.700 | -133.300 | -2.906.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |||
| aus Finanzierungstätigkeit[1] | 2.034.387 | 133.300 | 2.167.687 |
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher | 0 Euro | auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 2.772.700 Euro | auf | 2.906.000 Euro |
| zusammen | von bisher | 2.772.700 Euro | auf | 2.906.000 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird von 2.185.500 Euro auf nunmehr 2.710.200 Euro festgesetzt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich nunmehr auf 357.100 Euro.
Hinweis:
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.11.25 vorgelegt worden. Die Genehmigungen für die §§ 2 und 3 der Nachtragshaushaltssatzung wurden ohne Auflagen erteilt.
Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 12.01.2026 bis Mittwoch, 21.01.2026 (Wochentag, Datum) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 301 öffentlich aus.