Innerhalb einer Interessenbekundung zur Teilnahme am Bund-Länder-Programm „Wachstum nachhaltige Entwicklung- Nachhaltige Stadt“ wurde die Stadt Kirchen vom Land Rheinland-Pfalz in das v. g. Förderprogramm mit aufgenommen.
Seitens der Stadt Kirchen wurde aufgrund des Einleitungsbeschlusses „Vorbereitende Untersuchung“ gem. §141 BauGB und die Erstellung einer Entwicklungsstrategie beauftragt.
Dabei ist die Vorlage der Entwicklungsstrategie in Rückkopplung mit der Voruntersuchung und des erarbeiteten Entwicklungskonzeptes für die Stadt Kirchen unabdingbare Voraussetzung zur Geltendmachung von Förderansprüchen.
Das Entwicklungskonzept für die Stadt Kirchen wurde durch das Planungsbüro BBP Stadtplanung in Kaiserslautern aufgestellt. Dieses Konzept wurde unter Berücksichtigung der beteiligten Stadt und durchgeführter Bürgerbeteiligungen individuell für das Sanierungsgebiet „Stadtkern“ entwickelt.
Der Stadtrat der Stadt Kirchen hat das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept in seiner Sitzung am 04.05.2026 beschlossen. Die im Konzept enthaltenen Zielvorgaben bilden die Grundlage für eine Stärkung und Weiterentwicklung des „Stadtkerns“ für die nächsten Jahre.
Hiermit erfolgt außerdem die ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung und der Modernisierungsrichtlinie, welche gemäß den entsprechenden Regelungen mit Veröffentlichung bzw. am Tag danach in Kraft treten. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept „Stadtkern“, die Modernisierungsrichtlinie, die darauf aufbauende Satzung sowie die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes kann von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstr. 1 in 57548 Kirchen (Zimmer 425) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.